Die Förderung gilt bei Kauf und Leasing eines bei Start der Förderung erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der Fahrzeugklasse M1 (max. 9 Sitzer, bis 3,5 t, PKW Zulassung).
Dabei muss es sich um „Stecker Autos“, also rein elektrische Fahrzeuge (BEV), Plug In Hybride (PHEV) oder Range Extender handeln.
Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender sind förderfähig, sofern deren CO2-Emissionen einen Wert von 60 g CO2/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.
Die Förderung gilt für Erstzulassungen ab/seit dem 01.01.2026 und kann 1 Jahr rückwirkend ab der Erstzulassung beantragt werden (entscheidend ist die Erstzulassung, nicht der Kaufvertrag).
Beim Leasing werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.